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DEHSt-Registrierung: So werden Sie zugelassener CBAM-Anmelder

Die Registrierung bei der DEHSt ist Pflicht für alle CBAM-pflichtigen Importeure. Wir erklären den Prozess Schritt für Schritt.

DEHStRegistrierungAnmelderBehörde

## Was ist die DEHSt?

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) ist die nationale Behörde in Deutschland, die für die Umsetzung des CBAM zuständig ist. Alle deutschen Importeure müssen sich hier registrieren.

Wer muss sich registrieren?

Die Registrierungspflicht gilt für:

  • Importeure mit mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr
  • Wirtschaftliche Eigentümer der Waren
  • Registrierte Unternehmen bei der Zollverwaltung

Der Registrierungsprozess

Schritt 1: Vorbereitung der Unterlagen

Sie benötigen:

  • Handelsregisterauszug
  • Zoll-EIN (Ergänzungsnummer)
  • Nachweis über Unternehmenssitz
  • Bankverbindung für Zertifikatskauf

Schritt 2: Antragstellung

Der Antrag erfolgt über das EU-CBAM-Portal:

1. Erstellen Sie ein Konto im EU-CBAM-Registry 2. Füllen Sie den Antrag als zugelassener Anmelder aus 3. Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch 4. Reichen Sie den Antrag ein

Schritt 3: Prüfung durch die DEHSt

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 120-180 Tage. Planen Sie daher genug Zeit ein!

Schritt 4: Erteilung der Zulassung

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie: - Ihre CBAM-Anmeldernummer - Zugang zum Kauf von CBAM-Zertifikaten - Die Möglichkeit zur Abgabe von CBAM-Deklarationen

Häufige Fehler bei der Registrierung

Fehler 1: Zu spät starten Die Bearbeitung dauert lange. Starten Sie mindestens 6 Monate vor Ihrer ersten Pflicht!

Fehler 2: Unvollständige Unterlagen Stellen Sie sicher, dass alle Dokumente aktuell und vollständig sind.

Fehler 3: Falsche HS-Codes Stellen Sie sicher, dass Ihre Waren tatsächlich CBAM-pflichtig sind.

Unterstützung durch CBAMmetall

Wir helfen Ihnen bei:

  • Prüfung Ihrer CBAM-Pflicht
  • Vorbereitung der Unterlagen
  • Verständnis des Registrierungsprozesses

[Kontaktieren Sie uns](/kontakt) für eine kostenlose Erstberatung.

Weitere Informationen finden Sie in unserem [CBAM-Fristen-Übersicht](/wissen/fristen) und in der Beschreibung unserer [CBAM-Software-Funktionen](/funktionen).

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