CBAM-Leitfaden 2026: Der CO2-Grenzausgleich für Metall-Importeure

Der EU-CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ist seit dem 1. Januar 2026 in seiner definitiven Phase. Für Importeure von Stahl, Eisen, Aluminium und Verbindungselementen bedeutet das: Berichtspflichten, Zertifikatskäufe und neue Registrierungsanforderungen. Dieser Leitfaden erklärt alles, was Sie wissen müssen.

1. Was ist CBAM?

CBAM steht für Carbon Border Adjustment Mechanism (deutsch: CO2-Grenzausgleichsmechanismus). Es handelt sich um eine EU-Verordnung, die sicherstellen soll, dass importierte Waren denselben CO2-Preis tragen wie in der EU hergestellte Produkte. Damit wird sogenanntes "Carbon Leakage" verhindert – die Verlagerung von Produktion in Länder mit niedrigeren Klimaauflagen.

Für Metall-Importeure bedeutet das konkret: Sie müssen für die CO2-Emissionen, die bei der Herstellung Ihrer importierten Produkte entstanden sind, CBAM-Zertifikate erwerben. Der Preis dieser Zertifikate orientiert sich am EU-Emissionshandelspreis (EU-ETS).

2. Wer ist betroffen?

CBAM betrifft EU-Importeure folgender Warengruppen:

  • Eisen & Stahl (HS-Codes 72xx, 7301-7326)
  • Aluminium (HS-Codes 76xx)
  • Zement, Düngemittel, Strom, Wasserstoff

50-Tonnen-Schwelle: Seit Oktober 2025 sind Importeure mit weniger als 50 Tonnen CBAM-Gütern pro Jahr von der Pflicht befreit. Rund 91% der EU-Importeure fallen unter diese Schwelle. Wenn Sie jedoch darüber liegen, gelten die vollen Berichtspflichten.

3. Die Phasen von CBAM

Übergangsphase (01.10.2023 – 31.12.2025)

Quartalsweise Berichterstattung ohne finanzielle Verpflichtungen. Kein Kauf von Zertifikaten notwendig. Ziel: Datenerfassung und Vorbereitung.

Definitive Phase (ab 01.01.2026) – AKTUELL

Volle finanzielle Verpflichtungen. Registrierung als zugelassener CBAM-Anmelder erforderlich. Jährliche Deklarationen und Zertifikatskäufe ab 2027. Bußgelder von 100 € pro Tonne bei Nichteinhaltung.

4. Ihre Pflichten als Importeur

1

Registrierung

Melden Sie sich bis zum 31.03.2026 als zugelassener CBAM-Anmelder beim EU-CBAM-Portal an. In Deutschland ist die DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle) zuständig.

2

Datenerfassung

Sammeln Sie die CO2-Emissionsdaten Ihrer Lieferanten. Nutzen Sie echte Daten oder EU-Standardwerte als Fallback.

3

Berichterstattung

Erstellen Sie jährliche CBAM-Deklarationen im vorgeschriebenen XML-Format und reichen Sie diese im EU-CBAM-Registry ein.

4

Zertifikatskauf

Erwerben Sie CBAM-Zertifikate entsprechend der gemeldeten Emissionen und geben Sie diese bis zum 30.09. des Folgejahres ab.

5. Was kostet CBAM?

Die CBAM-Kosten hängen von den CO2-Emissionen Ihrer Importprodukte und dem aktuellen EU-ETS-Preis ab. Beispielrechnungen:

ProduktHerkunftCO2/TonneCBAM-Kosten*
Stahl (Hochofen)China1,37 tCO2e110 €
Stahl (Elektrolichtbogen)Türkei0,48 tCO2e38 €
Aluminium (Rohaluminium)China3,0 tCO2e240 €
Schrauben (Stahl)China~1,54 tCO2e123 €

* Geschätzt bei 80 € EU-ETS-Preis pro Tonne CO2. Basierend auf EU-Standardwerten.

6. Registrierung als CBAM-Anmelder

Um ab 2026 weiterhin CBAM-Waren importieren zu können, müssen Sie sich als zugelassener CBAM-Anmelder registrieren. Der Antrag erfolgt über das EU-CBAM-Portal. In Deutschland ist die DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle beim Umweltbundesamt) die zuständige nationale Behörde.

Frist: 31. März 2026. Die Bearbeitung dauert 120–180 Tage. Handeln Sie rechtzeitig!

7. Standardwerte vs. echte Emissionsdaten

Wenn Ihre Lieferanten keine konkreten Emissionsdaten liefern, können Sie EU-Standardwerte verwenden. Diese sind jedoch in der Regel höher und beinhalten ab 2026 einen 10%-Aufschlag (steigend auf 30% bis 2028). Echte Lieferantendaten können Ihre CBAM-Kosten deutlich senken.

Standardwerte

  • + 10% Aufschlag (2026)
  • + 30% Aufschlag (ab 2028)
  • Höhere CBAM-Kosten
  • Kein Lieferanten-Kontakt nötig

Echte Emissionsdaten

  • Kein Aufschlag
  • Oft 30-50% günstiger
  • Genauere Kostenkalkulation
  • Erfordert Lieferanten-Kooperation

8. Bußgelder & Strafen

In der definitiven Phase drohen 100 € Bußgeld pro Tonne nicht gemeldeter CO2-Emissionen (inflationsindexiert). Ohne Registrierung als zugelassener CBAM-Anmelder kann der Zoll Ihre Waren nicht abfertigen.

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