CBAM-Leitfaden 2026: Der CO2-Grenzausgleich für Metall-Importeure
Der EU-CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ist seit dem 1. Januar 2026 in seiner definitiven Phase. Für Importeure von Stahl, Eisen, Aluminium und Verbindungselementen bedeutet das: Berichtspflichten, Zertifikatskäufe und neue Registrierungsanforderungen. Dieser Leitfaden erklärt alles, was Sie wissen müssen.
Inhalt
1. Was ist CBAM?
CBAM steht für Carbon Border Adjustment Mechanism (deutsch: CO2-Grenzausgleichsmechanismus). Es handelt sich um eine EU-Verordnung, die sicherstellen soll, dass importierte Waren denselben CO2-Preis tragen wie in der EU hergestellte Produkte. Damit wird sogenanntes "Carbon Leakage" verhindert – die Verlagerung von Produktion in Länder mit niedrigeren Klimaauflagen.
Für Metall-Importeure bedeutet das konkret: Sie müssen für die CO2-Emissionen, die bei der Herstellung Ihrer importierten Produkte entstanden sind, CBAM-Zertifikate erwerben. Der Preis dieser Zertifikate orientiert sich am EU-Emissionshandelspreis (EU-ETS).
2. Wer ist betroffen?
CBAM betrifft EU-Importeure folgender Warengruppen:
- Eisen & Stahl (HS-Codes 72xx, 7301-7326)
- Aluminium (HS-Codes 76xx)
- Zement, Düngemittel, Strom, Wasserstoff
50-Tonnen-Schwelle: Seit Oktober 2025 sind Importeure mit weniger als 50 Tonnen CBAM-Gütern pro Jahr von der Pflicht befreit. Rund 91% der EU-Importeure fallen unter diese Schwelle. Wenn Sie jedoch darüber liegen, gelten die vollen Berichtspflichten.
3. Die Phasen von CBAM
Übergangsphase (01.10.2023 – 31.12.2025)
Quartalsweise Berichterstattung ohne finanzielle Verpflichtungen. Kein Kauf von Zertifikaten notwendig. Ziel: Datenerfassung und Vorbereitung.
Definitive Phase (ab 01.01.2026) – AKTUELL
Volle finanzielle Verpflichtungen. Registrierung als zugelassener CBAM-Anmelder erforderlich. Jährliche Deklarationen und Zertifikatskäufe ab 2027. Bußgelder von 100 € pro Tonne bei Nichteinhaltung.
4. Ihre Pflichten als Importeur
Registrierung
Melden Sie sich bis zum 31.03.2026 als zugelassener CBAM-Anmelder beim EU-CBAM-Portal an. In Deutschland ist die DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle) zuständig.
Datenerfassung
Sammeln Sie die CO2-Emissionsdaten Ihrer Lieferanten. Nutzen Sie echte Daten oder EU-Standardwerte als Fallback.
Berichterstattung
Erstellen Sie jährliche CBAM-Deklarationen im vorgeschriebenen XML-Format und reichen Sie diese im EU-CBAM-Registry ein.
Zertifikatskauf
Erwerben Sie CBAM-Zertifikate entsprechend der gemeldeten Emissionen und geben Sie diese bis zum 30.09. des Folgejahres ab.
5. Was kostet CBAM?
Die CBAM-Kosten hängen von den CO2-Emissionen Ihrer Importprodukte und dem aktuellen EU-ETS-Preis ab. Beispielrechnungen:
| Produkt | Herkunft | CO2/Tonne | CBAM-Kosten* |
|---|---|---|---|
| Stahl (Hochofen) | China | 1,37 tCO2e | 110 € |
| Stahl (Elektrolichtbogen) | Türkei | 0,48 tCO2e | 38 € |
| Aluminium (Rohaluminium) | China | 3,0 tCO2e | 240 € |
| Schrauben (Stahl) | China | ~1,54 tCO2e | 123 € |
* Geschätzt bei 80 € EU-ETS-Preis pro Tonne CO2. Basierend auf EU-Standardwerten.
6. Registrierung als CBAM-Anmelder
Um ab 2026 weiterhin CBAM-Waren importieren zu können, müssen Sie sich als zugelassener CBAM-Anmelder registrieren. Der Antrag erfolgt über das EU-CBAM-Portal. In Deutschland ist die DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle beim Umweltbundesamt) die zuständige nationale Behörde.
Frist: 31. März 2026. Die Bearbeitung dauert 120–180 Tage. Handeln Sie rechtzeitig!
7. Standardwerte vs. echte Emissionsdaten
Wenn Ihre Lieferanten keine konkreten Emissionsdaten liefern, können Sie EU-Standardwerte verwenden. Diese sind jedoch in der Regel höher und beinhalten ab 2026 einen 10%-Aufschlag (steigend auf 30% bis 2028). Echte Lieferantendaten können Ihre CBAM-Kosten deutlich senken.
Standardwerte
- + 10% Aufschlag (2026)
- + 30% Aufschlag (ab 2028)
- Höhere CBAM-Kosten
- Kein Lieferanten-Kontakt nötig
Echte Emissionsdaten
- Kein Aufschlag
- Oft 30-50% günstiger
- Genauere Kostenkalkulation
- Erfordert Lieferanten-Kooperation
8. Bußgelder & Strafen
In der definitiven Phase drohen 100 € Bußgeld pro Tonne nicht gemeldeter CO2-Emissionen (inflationsindexiert). Ohne Registrierung als zugelassener CBAM-Anmelder kann der Zoll Ihre Waren nicht abfertigen.
Bereit für Ihre CBAM-Compliance?
CBAMmetall macht die CBAM-Berichterstattung für Metall-Importeure einfach.
Kostenlos starten