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CBAM Übergangsregister: Berichtsperiode und Portal für Importeure

Das CBAM-Übergangsregister war die zentrale Plattform für die quartalsweise Berichterstattung zwischen Oktober 2023 und Dezember 2025. Für Metall-Importeure ist wichtig, die damaligen Meldedaten sauber von den Anforderungen der definitiven Phase zu trennen.

Die Übergangsphase im Überblick

Die Verordnung (EU) 2023/956 sah zunächst eine Übergangsphase vor. In dieser Zeit wurden Informationen zu CBAM-Waren und ihren eingebetteten Emissionen gesammelt. Die Berichte dienten der Vorbereitung und Datenerhebung; die spätere definitive Phase hat einen anderen Pflichtenrahmen.

01.10.2023

Start der Übergangsphase

Quartalsweise

Bericht über das Vorquartal

31.12.2025

Ende der Übergangsphase

Welche Daten gehörten in den Bericht?

  • Art und Menge der eingeführten Waren
  • Ursprungsland und relevante Warenposition
  • Tatsächliche Emissionen oder verwendete Standardwerte
  • Angaben zur Produktionsanlage und Berechnung, sofern erforderlich
  • Nachweise und interne Zuordnung zur Einfuhr

Berichtsperiode und Arbeitsablauf

Für jeden Berichtszeitraum wurden die Einfuhren des jeweiligen Quartals gesammelt, Emissionsdaten ergänzt und im Portal übermittelt. Ein sauberer Arbeitsablauf beginnt deshalb bei den Zoll- und Warenpositionen, führt über Lieferantenanfragen und endet mit einer geprüften Meldung.

  1. 1. Importe abgrenzen: CBAM-relevante Waren und Mengen aus den Zollunterlagen identifizieren.
  2. 2. Daten zuordnen: Lieferant, Anlage, Ursprungsland und Emissionsdatensatz verknüpfen.
  3. 3. Plausibilisieren: Einheiten, Zeiträume und Standardwerte prüfen.
  4. 4. Bericht archivieren: Übermittlung, Quellen und Rückfragen zusammen mit dem Datensatz aufbewahren.

Übergangsregister und definitive Phase nicht verwechseln

Das Übergangsregister gehört zur abgeschlossenen Übergangsphase. Seit dem 1. Januar 2026 gelten die Regeln der definitiven Phase. Die damaligen Quartalsberichte bleiben als Prozess- und Nachweiserfahrung wertvoll, ersetzen aber keine Prüfung der aktuell geltenden Anforderungen an zugelassene CBAM-Anmelder, Deklarationen und Zertifikate.

Praxis-Hinweis: Bewahren Sie frühere Berichte, Lieferantenantworten und Berechnungsgrundlagen geordnet auf. So können Sie Datenherkunft und Änderungen zwischen Berichtszeiträumen nachvollziehen.

Häufige Fragen

Was war das CBAM-Übergangsregister?

Das Übergangsregister war die elektronische Plattform für die Berichte der Übergangsphase. Dort wurden unter anderem Einfuhren und eingebettete Emissionen gemeldet.

Welche Berichtsperiode galt in der Übergangsphase?

Die Übergangsphase lief vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2025. Die Berichte wurden quartalsweise erstellt und bezogen sich jeweils auf die Einfuhren des vorangegangenen Quartals.

Mussten im Übergangsregister Zertifikate gekauft werden?

In der Übergangsphase lag der Schwerpunkt auf der Berichterstattung. Die finanzielle Zertifikatspflicht gehört zur definitiven Phase und ist von der damaligen Meldung im Übergangsregister zu unterscheiden.

Welche Daten mussten Importeure dokumentieren?

Dazu gehörten insbesondere Warenart und -menge, Ursprungsland sowie tatsächliche Emissionen oder Standardwerte. Die konkreten Anforderungen ergeben sich aus der CBAM-Verordnung und den anwendbaren Durchführungsregeln.

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